Wenn Sie von uns schon einen Presseausweis bezogen haben, sich an Ihren persönlichen Daten (Name, Anschrift) nichts geändert hat und wir auch Ihr bisheriges Passfoto weiter verwenden können, müssen Sie keinen Neuantrag ausfüllen, sondern können den vereinfachten Antrag verwenden. Dies gilt auch, sofern Sie bereits einen Presseausweis von uns bezogen haben und lediglich Ihre Anschrift aktualisiert werden muss.
Die nachstehend verlinkten Anträge können Sie am Bildschrirm ausfüllen und dann ausdrucken. Ein Hinweis für Firefox-Nutzer: Falls Sie die Formulare nach dem Aufrufen nicht am Bildschirm ausfüllen können, müssen Sie die Firefox-Einstellung ändern [Extras - Einstellungen - Anwendungen - "Portable Document Format" auf "Adobe Reader verwenden (Standard)" oder auf "Adobe Acrobat (im Firefox) verwenden" setzen].
- Angestellte Journalisten
Der Arbeitgeber beantragt mit seiner rechtsgültigen Unterschrift den neuen Presseausweis auf dem vereinfachten Antrag. - Mehrere angestellte Journalisten
Arbeitgeber können für mehrere Journalisten einen Sammel-Antrag ausfüllen. Bitte achten Sie auf die aktuelle Anschrift der Mitarbeiter. - Freie Journalisten
Sie beantragen den neuen Presseausweis auf dem vereinfachten Antrag. Bitte fügen Sie die Nachweise Ihrer aktuellen journalistischen Tätigkeit entsprechend Ziffer 5.2 der Richtlinien bei.
Die Ausstellungsgebühr für den Presseausweis beträgt für Mitglieder 59,50 EUR (incl. MwSt), Nichtmitglieder zahlen 71,40 EUR (incl. MwSt). Das Pkw-Presseschild kostet für Mitglieder 5,95 EUR (incl. MwSt), Nichtmitglieder zahlen 7,14 EUR (incl. MwSt).