KfW-Sonderprogramm verlängert und erweitert
Die im März 2020 gestartete KfW-Corona-Hilfe, die vor allem dem breiten Mittelstand zur Verfügung steht, wurde noch einmal verlängert. Bis Dezember 2020 sind mittlerweile mehr als 100.000 Anträge bei der KfW eingegangen, von denen bereits 99 % abschließend bearbeitet wurden. Hieraus ergibt sich bei den Zusagen ein Volumen von knapp 46 Mrd. EUR.
Angesichts der weiterhin sehr angespannten wirtschaftlichen Lage im Zuge der Corona-Pandemie verlängert die Bundesregierung alle Varianten des KfW-Sonderprogramms bis zum 30.06.2021, um Planungssicherheit für die Unternehmen zu schaffen. Zudem steht der KfW-Schnellkredit nun auch Soloselbständigen und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten zur Verfügung. Diese können KfW-Kredite bei ihren Hausbanken mit einer Höhe von bis zu 300.000 Euro beantragen. Des Weiteren ist für die Unternehmen eine vorzeitige anteilige Tilgung ohne Vorfälligkeits-entschädigung möglich, was die Kombination mit anderen Corona-Hilfsprogrammen erleichtert.
Der KfW-Schnellkredit steht ab sofort unter folgenden Kriterien zur Verfügung:
- Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbständige, die mindestens seit dem 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind
- das Unternehmen muss in der Summe der Jahre 2017-2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt haben
- pro Unternehmensgruppe beträgt das Kreditvolumen bis zu 25 % des Jahresumsatzes 2019, maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50 und maximal 300.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 10
- zum 31. Dezember 2019 darf das Unternehmen nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen
- aktuell liegt der Zinssatz bei 3% mit einer Laufzeit von 10 Jahren
- durch eine Garantie des Bundes erhält die Hausbank eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100% durch die KfW
- die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW
Weitere Informationen zum aktuellen KfW-Sonderprogramm finden Sie hier.
VZVNRW, 22.12.2020